Rufnummernportabilität

Mit der Einführung der Rufnummernportabilität (Rufnummernmitnahme) wurde in Deutschland per Gesetz die Möglichkeit geschaffen, die Rufnummer beim Wechsel des Anbieters zu behalten.
Für die notwendige Portierung fallen meist Portierungsgebühren an, die aber häufig in Form einer Gutschrift vom neuen Anbieter übernommen werden.

Die Beibehaltung der bisherigen Rufnummer ist nicht nur bequem, sondern spart z.B. Selbständigen und Gewerbetreibenden, die ihre Rufnummer z.B. als Werbemaßnahme auf Fahrzeugen verwendete haben, Kosten für Änderungen.

Die Rufnummernmitnahme ist im Festnetz nur innerhalb des gleichen Ortsnetzes möglich.

Die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk ("Mobile Number Portability", kurz "MNP") nutzen insbesondere auch Inhaber von VIP-Nummern oder Vanity-Rufnummern beim Anbieterwechsel.

Mit der Einführung der Rufnummernportabilität fiel die Möglichkeit weg, die Netzzugehörigkeit anhand der Vorwahl zu erkennen. Um z.B. zur Bestimmung des Tarifes den Netzbetreiber zu ermitteln, besteht die Möglichkeit, den Anbieter abzufragen.
Eine Liste mit Rufnummern für die Netzabfrage (Anbieterabfrage) finden Sie z.B. hier:
Netzabfrage (Anbieterabfrage) im Mobilfunk

Auch für Prepaid-Verträge besteht Rufnummernportabilität:
Per Verzichtserklärung wird die Nummer beim alten Anbieter freigegeben und kann dann vom neuen Anbieter übernommen werden.

Die Möglichkeit, per Verzichsterklärung Rufnummern zu einem anderen Anbieter zu übertragen umfaßt nicht die Möglichkeit, den Inhaber zu wechseln ("Inhaberwechsel").
Dieser wird von manchen Anbietern aber angeboten. Wie bei einer Vertragsübernahme für Laufzeitverträge übernimmt der neue Inhaber den bisherigen Vertrag. Auch hierfür werden Formulare angeboten:
Formulare für den Besitzerwechsel (Mobilfunk)

Falls Sie Fragen zu "Rufnummernportabilität.de" haben, senden Sie bitte eine E-Mail oder verwenden Sie das Kontaktformular.